Streuurne

07
Feb

Einsatz einer Streuurne

Streuurnen werden dazu verwendet, um die Asche von Verstorbenen auf dafür vorgesehenen Streuwiesen zu verteilen. Die Urnen werden in aller Regel vom jeweiligen Krematorium ausgeliehen. Die Bedienung so einer Streuurne wird den Bürgern in der BRD allerdings nicht zugetraut. Nur zuständiges Friedhofspersonal darf den Einsatz der Streuurne vornehmen.

In Holland ist es den Bürgern hingegen gestattet die Asche ihrer Anghörigen oder Freunde eigenhändig auf einem Friedhofsgelände und einem anderen dafür vorgesehenen Platz zu verstreuen. Um die Streuurne zu betätigen muss mit der Hand ein hochstehender Bügel auf das Niveau des feststehenden Handgriffs der Urne heruntergedrückt werden. Dieser Mechnismus bewirkt, dass sich kleine Öffnungen im Boden des Gerätes öffnen und die Asche kann langsam und gleichmäßig aus der Urne herausrieseln. Damit auch noch eine gleichmäßige Verteilung der Asche im Gelände gewährleistet werden kann, soll gleichzeitig noch eine Gehbewegung durchgeführt werden, was vielleicht auch der Grund ist, warum der deutsche Staat diese Arbeiten nur von qualifiziertem Personal durchführen lässt. Aus Holland sind allerdings noch keine Berichte bekannt geworden, in denen Menschen bei der Verwendung einer Streuurne, mit der Koordination von Hand- und Beinbewegungen derart durcheinander gekommen sind, dass sie oder andere zu Schaden gekommen wären…

Angehörige bei der Bestattung

Nach dem allgemeinen Konsens hilft die aktive Beteiligung der Angehörigen an der Bestattung bei der dringend nötigen Trauerbewältigung, was natürlich problematisch wird, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten den Wunsch geäußert hat, seine Asche verstreuen zu lassen. Die erste Hürde besteht darin, dass es in Deutschland nur eine einzige zugelassene Aschestreuwiese gibt. Wegen der geltenden amtlichen Anordnungen darf die Asche der Verstorbenen nur durch qualifiziertes Friedhofspersonal auf einer dazu vorgesehenen Rasenfläche verstreut werden. Kritiker bemängeln zudem, dass für einige Minuten Arbeit (die beim Verstreuen vom Friedhofspersonal aufgewendet werden), so hohe Gebühren verlangt werden.