Die Bestattungsverfügung

19
Mai

Für Angehörige ist es oft schwer in einem Trauerfall so viele Entscheidungen zu treffen, es ist nicht viel Zeit und dann auch noch die psychische Belastung durch den Verlust. Man möchte im sinne des Verstorbenen handeln doch was hätte er oder sie gewollt. Die wenigsten Menschen reden über Ihre eigene Beerdigung und so haben die Angehörigen meist keine Vorstellung.

Um den Angehörigen diese Fragen zu nehmen und die damit verbundene Belastung kann man eine Bestattungsverfügung aufsetzen. In dieser Verfügung werden wichtige Dinge, zum Beispiel die Bestattungsart oder der Wunsch-Friedhof festgehalten.

Juristisch gesehen handelt es sich bei der Bestattungsverfügung um eine Willenserklärung. Es gibt keine Besonderen Formvorschriften für die Bestattungserklärung. Es muss jedoch klar daraus hervor gehen, dass es sich um den Willen des Verfügenden handelt und das Schriftstück ohne äußeren Druck entstanden ist. Ein Notar oder auch ein Bestatter kann Sie hierzu bei weiteren Fragen in der Regel ausführlich beraten. Nun folgen noch einige Punkte die erwähnt werden sollten oder können:

Die Grunddaten

  • Erstellungsort und das Datum
  • der Name, die Anschrift und das Geburtsdatum
  • eine Überschrift, wie Bestattungsverfügung
  • ein einleitender Satz, wie: „ Hiermit erkläre ich meine Wünsche für die Bestattung meiner sterblichen Überreste für den Fall meines Todes.“ oder ähnlich
  • die Unterschrift des Verfügenden

Welche Fragen sollten unter anderem beantwortet werden?

  • Welche Bestattungsart ?
  • Wenn es ein Grab geben soll, wie soll das Grab aussehen?
  • Soll es eine Bestattungsfeier geben und wer soll dabei sein?
  • Gibt es Versicherungen und wo finden die Hinterbliebenen die Unterlagen?

Hier finden Sie ein Vorlage für eine Bestattungsverfügung zum Ausdrucken.