Die einzige Aschestreuwiese der BRD

05
Feb

Ascheverstreuungen

Im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern gab es bis zum Jahr 1998 eine gültige Verordnung, die besagte, dass Aschenbeisetzungen mit oder ohne Urnen vorgenommen werden können, solange die Ascheverstreuungen oberirdisch auf dafür ausgebildeten Flächen der Friedhöfe erfolgen würden. Diese Verordnung für Streuwiesen wurde durch ein neues Landesbestattungsgesetz ersetzt. Dort besagt der Paragraph 13, Absatz 2, dass die Asche auf einer hierfür bestimmten Stelle des Friedhofs verstreut werden könne. Somit ist die Streuwiese dort nach wie vor zugelassen.

Diese immer noch einzige Stelle für Ascheverstreuungen in der BRD ist der Westfriedhof in Rostock. Das dortige Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege bearbeitet Fragen bezüglich des Friedhofs und der Aschestreuwiese.

Die Aschestreuwiese wird seit dem Sommer des Jahres 1985 für die Verstreuung von Asche genutzt. Für die Benutzung der Aschenstreuwiese und das Verstreuen der Asche fallen Gebühren an. Hinzu kommt noch eine Verwaltungsgebühr. Die Verstreuung der Asche darf allerdings nur vom Friedhofspersonal vorgenommen werden.

Streuwiesen in der DDR

Das Bestattungsrecht der DDR (deutsche demokratische Republik) war in manchen Teilen weitreichender als das Bestattungsrecht der BRD (Bunderepublik Deutschland). In der so genannten Verordung über das Bestattungs- und Friedhofswesen des Bestattungsrechts der DDR aus dem Jahre 1980 wurde die Streuwiese bereits gesetzlich erwähnt. So hieß es, dass die Beisetzung Verstorbener oder deren Aschen auf Friedhöfen in Gräbern, Urnenstellen, Gemeinschaftsanlagen oder auf Aschestreuwiesen erfolgen könne. Dementsprechend gab es auch eine zugehörige Durchführungsbestimmung.