Friedhofswahl

26
Jan

Kann der Friedhof frei gewählt werden ?

Im Prinzip kann der Friedhof für eine geplante Bestattung frei gewählt werden. Es gibt allerdings keine bindende Verpflichtung für einen Friedhof, auch auswärtige Menschen zu bestatten, da ein gesetzlicher Anspruch auf ein Grab nur in der Stadt oder der Gemeinde besteht, in der der Verstorbene vor seinem Tod gemeldet war. In den meisten Fällen stellt es aber kein Problem da, wenn an anderen Orten als dem Wohnort eine Bestattung stattfindet.

Auf manchen Friedhöfen müssen nach der Gebührensatzung Zuschläge für die Beisetzung Auswärtiger gezahlt werden, man spricht dann auch vom so genannten Auswärtigenzuschlag. Eine Anfrage bei der örtlichen Friedhofsverwaltung bringt einen in der Regel weiter. Die Friedhofsverwaltung kann zum Beispiel Auskunft über die Höhe der Gebühren gebenund in vielen Fällen kann die Gebührensatzung auch im Internet eingesehen werden. Die für die Beisetzung fälligen Friedhofsgebühren können von Ort zu Ort sehr stark variieren, weshalb sich manchmal ein Vergleich lohnt, wenn mehrere Friedhöfe für die Bestattung in Frage kommen.