Friedhofsordnung

04
Aug

Gestaltungsvorschriften der Friedhofsordnung

FriedhofsordnungIn der Bundesrepublik Deutschland gibt es praktisch auf jedem Friedhof eine geltende Friedhofsordnung, die verschiedene Vorschriften zur Grabgestaltung beinhaltet. Die Friedhofsordnungen werden von den  Friedhofsverwaltungen erlassen und müssen von den Besuchern des Friedhofs beachtet werden.
Die Friedhofsordnungen setzten den Gestaltungswünschen der Nutzer bestimmte Grenzen, wobei es auf die einzelnen Friedhöfe ankommt, wenn es darum geht, wie die Vorschriften gestaltet sind. Die Friedhofsordnungen beziehen sich in erster Linie auf das Grabmal. In der Regel werden allerdings auch bestimmte Anforderungen an die Einfassung des Grabes und die Grabbepflanzung gestellt.

Erscheinungsbild des Friedhofs wahren

Mit den festgelegten Gestaltungsvorschriften versuchen die Friedhofsverwaltungen ein bestimmtes Erscheinungsbild des Friedhofs zu wahren. Dabei sollen normalerweise Gestaltungen möglichst vermieden werden, die von den Besuchern der anderen Grabstätten als störend empfunden werden könnten.
Bei Vorschriften, die nur wenig Raum zur Gestaltung lassen, wird den Nutzern des Friedhofs in den meisten Fällen bei der Auswahl des Grabes eine alternative Grabstelle aufgezeigt, wo weniger strenge Gestaltungsvorschriften gelten. Diese Vorgehensweise wird vielfach als Zweifelderwirtschaft (auch Zwei-Felder-Wirtschaft, eigentlich ein Begriff aus der Landwirtschaft) bezeichnet.

Wenn Interesse an einer Grabstelle, einem Grabmal oder eine Grabbepflanzung besteht, lohnt es sich bei der Friedhofsverwaltung Informationen darüber einzuholen, welche Gestaltungsvorschriften durch die Friedhofsordnung für die Grabstelle festgelegt wurden. Durch die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Verwaltung des Friedhofs, kann eventuellen Komplikationen vorgebeugt werden und es wird sichergestellt, dass das Grab mit dem gewünschten Grabmal und der entsprechenden Grabbepflanzung versehen werden kann.