Die einzige Aschestreuwiese der BRD

Im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern gab es bis zum Jahr 1998 eine gültige Verordnung, die besagte, dass Aschenbeisetzungen mit oder ohne Urnen vorgenommen werden können, solange die Ascheverstreuungen oberirdisch auf dafür ausgebildeten Flächen der Friedhöfe erfolgen würden. Diese Verordnung für Streuwiesen wurde durch ein neues Landesbestattungsgesetz ersetzt. Dort besagt der Paragraph 13, Absatz 2, dass die Asche… Die einzige Aschestreuwiese der BRD weiterlesen