Körperspende

17
Aug

Körperspende für die Wissenschaft

Durch eine Körperspende kann der Leichnam eines Verstorbenen verschiedenen wissenschaftlichen Einrichtungen zugeführt werden. Zahlreiche anatomische Institute nehmen Körperspenden an, um sie für Lehre und Forschung zu verwenden. Eher kritisch gesehen werden in der Regel Spenden an meist wirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen, die die so genannte Plastination durchführen.
Die jeweiligen Körperspender haben die verschiedensten Gründe, wie etwa der Wunsch die Hinterbliebenen finanziell zu entlasten. Eine sofortige Zahlung erhält der Spender zwar nicht, allerdings kann die entsprechende Einrichtung die anfallenden Kosten der Beerdigung ganz oder teilweise tragen. Vielfach entscheiden sich die Menschen auch für eine Körperspende nach ihrem Ableben, wenn sie die wissenschaftliche Ausbildung von Medizinstudenten unterstützen wollen.

Vereinbarung zu Lebzeiten

Entscheidet sich ein Mensch dazu, seinen Körper nach seinem Tod an ein bestimmtes Institut zu spenden, muss er dafür zu seinen Lebzeiten eine Vereinbarung mit der jeweiligen Einrichtung abgeschlossen haben. Die Erklärung muss schriftlich bei dem Institut eingereicht werden, da die Körperspende ansonsten nicht angenommen werden kann. Der Spender muss also eigenständig die Einrichtung konsultieren, wofür in der Regel entsprechende Formulare erhältlich sind. Normalerweise ist es möglich, diese Vereinbarung auch wieder rückgängig machen zu lassen, wenn der potentielle Körperspender seine Meinung geändert hat. Ist dies der Fall, können allerdings Kosten für die Bearbeitung entstehen.
Den Hinterbliebenen ist es nicht möglich den Leichnam eines Angehörigen eigenständig zur Körperspende freizugeben. Hat der Verstorbene aber eine gültige Vereinbarung getroffen, ist es den Hinterbliebenen auch nicht gestattet, diese zu widerrufen. Den Körperspendern wird allerdings im Allgemeinen empfohlen, ihren Wunsch den Verwandten mitzuteilen, da das jeweilige Institut in der Regel nicht automatisch durch die Behörden informiert wird, wenn der Körperspender verstorben ist.