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	<title>BestattungenNet</title>
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	<description>Ihr Portal rund um das Thema Bestattung und Grabpflege</description>
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		<title>Särge für die Körperbeisetzung</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Feb 2011 05:54:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Julia</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wird in der Bundesrepublik Deutschland ein Verstorbener durch eine Körperbeisetzung bestattet, muss hierzulande ein Sarg verwendet werden. Aus hygienischer Sicht sind die Särge nicht unbedingt erforderlich, doch die Gesetzeslage schreibt die Sargpflicht bei Körperbeisetzungen vor. Es gibt allerdings auch Ausnahmen von der Sargpflicht. So gibt es zum Beispiel auf vielen<p><a href="http://www.bestattungennet.de/bestattungen/sarge-fur-die-korperbeisetzung" title="Särge für die Körperbeisetzung">Mehr dazu lesen...</a></p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wird in der Bundesrepublik Deutschland ein Verstorbener durch eine Körperbeisetzung bestattet, muss hierzulande ein Sarg verwendet werden. Aus hygienischer Sicht sind die Särge nicht unbedingt erforderlich, doch die Gesetzeslage schreibt die Sargpflicht bei Körperbeisetzungen vor. Es gibt allerdings auch Ausnahmen von der Sargpflicht. So gibt es zum Beispiel auf vielen Friedhöfen für Muslime die Möglichkeit im Leichentuch bestattet zu werden. Dies wird im Zuge der Religionsfreiheit erlaubt, da die religiöse Tradition der Muslime eine Beisetzung im Leichentuch vorschreibt.
</p>
<h6>Regelungen der örtlichen Friedhofsträger</h6>
<p>Für die Bestattung eines Verstorbenen müssen stets die geltenden Regelungen der örtlichen Friedhofsträger beachtet werden. Die Regelungen der örtlichen Friedhofsträger geben zum Beispiel meistens vor, welches Material für den Sarg verwendet wird und welche Größe der Sarg haben darf. Särge bestehen in der heutigen Zeit fast immer aus Holz, wobei es dabei enorme Unterschiede gibt, je nach verwendetem Holz, der jeweiligen Konstruktionsweise usw. Neben den Holzsärgen verfügen auch Pappsärge über gewisse Marktanteile. Bis jetzt werden die Pappsärge allerdings nur äußerst selten verwendet.
</p>
<h6>Art der Beisetzung</h6>
<p>Selbstverständlich spielt auch die Art der Beisetzung eine große Rolle bei der Auswahl des Sargs. So sind zum Beispiel Verbrennungssärge meist einfach und schmucklos gehalten. Traditionelle Särge aus Eiche sind eher prunkvoll und spezielle Designersärge sind vielfach modern gestaltet. Als Kunde kann man seinen Sarg auch bemalen, bekleben oder von einem Künstler veredeln lassen, wodurch besonders Sportfans auf ihre Kosten kommen. Särge in den Farben des favorisierten Vereins werden des öfteren bestellt und auch gezielt angeboten.</p>
<p>Eine sehr ausgefallene und individuelle Lösung ist es, sich den gewünschten Sarg selbst zu bauen. Dabei sollten allerdings in jedem Fall die geltenden Vorschriften des jeweiligen Bestattungsgesetzes und der Friedhofssatzung berücksichtigt werden.</p>
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		<title>Nach der Ruhezeit</title>
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		<pubDate>Wed, 09 Feb 2011 00:49:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Julia</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein Grab muss abgeräumt werden, wenn die Ruhezeit verstrichen ist und auch nicht für einen weiteren Zeitraum verlängert wird. Wenn man als Nutzungsberechtigter ein Grab vor Ablauf der Ruhezeit zurückgeben möchte, greift die gleiche Regelung. Beim Abräumen wird das jeweilige Grab eingeebnet. So wird das Grab in den ursprünglichen Zustand<p><a href="http://www.bestattungennet.de/grab-und-friedhof/nach-der-ruhezeit" title="Nach der Ruhezeit">Mehr dazu lesen...</a></p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Grab muss abgeräumt werden, wenn die Ruhezeit verstrichen ist und auch nicht für einen weiteren Zeitraum verlängert wird. Wenn man als Nutzungsberechtigter ein Grab vor Ablauf der Ruhezeit zurückgeben möchte, greift die gleiche Regelung.</p>
<p>Beim Abräumen wird das jeweilige Grab eingeebnet. So wird das Grab in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt, was auch bedeutet, dass Grableuchten, Grabbepflanzung, weiterer Grabschmuck, das Grabmal und die Umrandung entfernt und fachgerecht entsorgt werden müssen. Dieser Vorgang kann von der Gemeinde durchgeführt oder privat in Auftrag gegeben werden. Wird das Grab von Mitarbeitern der Gemeinde eingeebnet, so werden die dabei anfallenden Kosten für Arbeiter und Arbeitsmaterial dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
</p>
<p>Das Grabmal des Grabes ist in der Regel Eigentum des Nutzungsberechtigten, wobei die alten Grabsteine des Öfteren den Steinmetzen angeboten werden. Das gilt allerdings nur, wenn die Grabsteine gut erhalten sind und aus einem dicken Stein bestehen. Ist dies der Fall kann die Schrift oftmals wieder abgeschliffen werden und der Steinmetz kann den Stein Wiederverwerten. Größere Summen sind mit dem Verkauf von gebrauchten Grabsteinen natürlich meist nicht zu erzielen. Es werden auch immer wieder die abgeräumten Grabsteine von den Friedhofsverwaltungen weiterverkauft und so finden sie ihren Weg zu einem neuen Einsatzort. Im Straßen- und Wegebau werden solche Steine zum Beispiel öfters verwendet.
</p>
<p>Manche Menschen bevorzugen auch die Möglichkeit, den Grabstein mit nach Hause zu nehmen, um ihn einem anderen Zweck zuzuführen. Man kann den Grabstein beispielsweise bei einer späteren Beisetzung erneut verwenden. Möglich ist auch den Stein, zur Erinnerung an die jeweilige Person, im eigenen Garten aufzustellen.</p>
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		<title>Streuurne</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Feb 2011 23:42:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Julia</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Streuurnen werden dazu verwendet, um die Asche von Verstorbenen auf dafür vorgesehenen Streuwiesen zu verteilen. Die Urnen werden in aller Regel vom jeweiligen Krematorium ausgeliehen. Die Bedienung so einer Streuurne wird den Bürgern in der BRD allerdings nicht zugetraut. Nur zuständiges Friedhofspersonal darf den Einsatz der Streuurne vornehmen. In Holland<p><a href="http://www.bestattungennet.de/bestattungen/streuurne" title="Streuurne">Mehr dazu lesen...</a></p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Streuurnen werden dazu verwendet, um die Asche von Verstorbenen auf dafür vorgesehenen Streuwiesen zu verteilen. Die Urnen werden in aller Regel vom jeweiligen Krematorium ausgeliehen. Die Bedienung so einer Streuurne wird den Bürgern in der BRD allerdings nicht zugetraut. Nur zuständiges Friedhofspersonal darf den Einsatz der Streuurne vornehmen.
</p>
<p>In Holland ist es den Bürgern hingegen gestattet die Asche ihrer Anghörigen oder Freunde eigenhändig auf einem Friedhofsgelände und einem anderen dafür vorgesehenen Platz zu verstreuen. Um die Streuurne zu betätigen muss mit der Hand ein hochstehender Bügel auf das Niveau des feststehenden Handgriffs der Urne heruntergedrückt werden. Dieser Mechnismus bewirkt, dass sich kleine Öffnungen im Boden des Gerätes öffnen und die Asche kann langsam und gleichmäßig aus der Urne herausrieseln. Damit auch noch eine gleichmäßige Verteilung der Asche im Gelände gewährleistet werden kann, soll gleichzeitig noch eine Gehbewegung durchgeführt werden, was vielleicht auch der Grund ist, warum der deutsche Staat diese Arbeiten nur von qualifiziertem Personal durchführen lässt. Aus Holland sind allerdings noch keine Berichte bekannt geworden, in denen Menschen bei der Verwendung einer Streuurne, mit der Koordination von Hand- und Beinbewegungen derart durcheinander gekommen sind, dass sie oder andere zu Schaden gekommen wären&#8230;
</p>
<h6>Angehörige bei der Bestattung</h6>
<p>Nach dem allgemeinen Konsens hilft die aktive Beteiligung der Angehörigen an der Bestattung bei der dringend nötigen Trauerbewältigung, was natürlich problematisch wird, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten den Wunsch geäußert hat, seine Asche verstreuen zu lassen. Die erste Hürde besteht darin, dass es in Deutschland nur eine einzige zugelassene Aschestreuwiese gibt. Wegen der geltenden amtlichen Anordnungen darf die Asche der Verstorbenen nur durch qualifiziertes Friedhofspersonal auf einer dazu vorgesehenen Rasenfläche verstreut werden. Kritiker bemängeln zudem, dass für einige Minuten Arbeit (die beim Verstreuen vom Friedhofspersonal aufgewendet werden), so hohe Gebühren verlangt werden.</p>
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		<title>Die einzige Aschestreuwiese der BRD</title>
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		<pubDate>Sat, 05 Feb 2011 23:29:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Julia</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern gab es bis zum Jahr 1998 eine gültige Verordnung, die besagte, dass Aschenbeisetzungen mit oder ohne Urnen vorgenommen werden können, solange die Ascheverstreuungen oberirdisch auf dafür ausgebildeten Flächen der Friedhöfe erfolgen würden. Diese Verordnung für Streuwiesen wurde durch ein neues Landesbestattungsgesetz ersetzt. Dort besagt der Paragraph 13,<p><a href="http://www.bestattungennet.de/bestattungen/die-einzige-aschestreuwiese-der-brd" title="Die einzige Aschestreuwiese der BRD">Mehr dazu lesen...</a></p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern gab es bis zum Jahr 1998 eine gültige Verordnung, die besagte, dass Aschenbeisetzungen  mit oder ohne Urnen vorgenommen werden können, solange die Ascheverstreuungen oberirdisch auf dafür ausgebildeten Flächen der Friedhöfe erfolgen würden. Diese Verordnung für Streuwiesen wurde durch ein neues Landesbestattungsgesetz ersetzt. Dort besagt der Paragraph 13, Absatz 2, dass die Asche auf einer hierfür bestimmten Stelle des Friedhofs verstreut werden könne. Somit ist die Streuwiese dort nach wie vor zugelassen.
</p>
<p>Diese immer noch einzige Stelle für Ascheverstreuungen in der BRD ist der Westfriedhof in Rostock. Das dortige Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege bearbeitet Fragen bezüglich des Friedhofs und der Aschestreuwiese.
</p>
<p>Die Aschestreuwiese wird seit dem Sommer des Jahres 1985 für die Verstreuung von Asche genutzt. Für die Benutzung der Aschenstreuwiese und das Verstreuen der Asche fallen Gebühren an. Hinzu kommt noch eine Verwaltungsgebühr. Die Verstreuung der Asche darf allerdings nur vom Friedhofspersonal vorgenommen werden.</p>
<h6>Streuwiesen in der DDR</h6>
<p>Das Bestattungsrecht der DDR (deutsche demokratische Republik) war in manchen Teilen weitreichender als das Bestattungsrecht der BRD (Bunderepublik Deutschland). In der so genannten Verordung über das Bestattungs- und Friedhofswesen des Bestattungsrechts der DDR aus dem Jahre 1980 wurde die Streuwiese bereits gesetzlich erwähnt. So hieß es, dass die Beisetzung Verstorbener oder deren Aschen auf Friedhöfen in Gräbern, Urnenstellen, Gemeinschaftsanlagen oder auf Aschestreuwiesen erfolgen könne. Dementsprechend gab es auch eine zugehörige  Durchführungsbestimmung.</p>
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		<title>Kolumbarium</title>
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		<pubDate>Wed, 02 Feb 2011 06:25:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Julia</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Kolumbarien dienen der Aufbewahrung von Urnen, wozu sie über übereinander und nebeneinander liegende Fächer verfügen. In diese Fächer werden die Urnen gestellt uns aufbewahrt. Statt Kolumbarium wird vielfach auch die Bezeichnung Urnenwand verwendet. Vielfach befinden sich Kolumbarien, einzeln oder zu mehreren gruppiert, in freier Lage auf dem Friedhofsgelände, wobei sie<p><a href="http://www.bestattungennet.de/grab-und-friedhof/kolumbarium" title="Kolumbarium">Mehr dazu lesen...</a></p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kolumbarien dienen der Aufbewahrung von Urnen, wozu sie über übereinander und nebeneinander liegende Fächer verfügen. In diese Fächer werden die Urnen gestellt uns aufbewahrt. Statt Kolumbarium wird vielfach auch die Bezeichnung Urnenwand verwendet.
</p>
<p>Vielfach befinden sich Kolumbarien, einzeln oder zu mehreren gruppiert, in freier Lage auf dem Friedhofsgelände, wobei sie des öfteren auch direkt an ein Krematorium angeschlossen sind.
</p>
<h6>Inschrift auf einer Platte</h6>
<p>Die einzelnen Fächer der Urnen werden meistens mit eine Platte verschlossen. Die Platte trägt dann eine Inschrift, beispielsweise mit Name, Geburtsdatum und Todesdatum des Verstorbenen. Es gibt allerdings auch Kolumbarien mit durchsichtigen Platten, so dass die beigesetzten Urnen und ggf. die Beschriftungen der Urnen, sichtbar bleiben. Die Angehörigen haben bei den Urnenwänden in den meisten Fällen nur geringe Gestaltungsmöglichkeiten, zum Beispiel ist die Ablage von Blumen oder Grablichtern vilfach nicht erwünscht.
</p>
<p>Einige Friedhofsverwaltungen sind dazu übergegangen nicht mehr genutzte Friedhofsgebäude, wie  alte Kapellen, zu Kolumbarien umzufunktionieren, wobei es sich oftmals um ein kostspieligeres Angebot handelt als bei der üblichen Urnenwand auf dem Friedhof, abhängig von Gestaltung und Exklusivität der Gebäude.</p>
<p>Auf diese Weise können auch für Gottesdienste nicht mehr genutzte Kirchen zu Grabeskirchen gemacht werden. Dazu wird in der jeweiligen Kirche ein Kolumbarium eingerichtet, so dass zahlreiche Bestattungsplätze für die Urnen entstehen.
</p>
<p>Kolumbarien gibt es in der heutigen Zeit manchmal auch bei gewerblichen Bestattern, außerhalb der Friedhöfe. Dies wird häufig ermöglicht, indem die offizielle Trägerschaft bei einer anerkannten Religionsgemeinschaft liegt. Den anerkannten Religionsgemeinschaften ist es vom Gesetzgeber erlaubt, Friedhöfe zu betreiben.</p>
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		<title>Grabsteine</title>
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		<pubDate>Mon, 31 Jan 2011 23:10:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Julia</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bei dem Material und der Gestaltung von Grabsteinen müssen verschiedene Vorgaben beachtet werden. Die unterschiedlichen Anforderungen an die Gestaltung des Grabmals dienen der Wahrung des so genannten Friedhofszwecks, zum Beispiel damit die Gräber keine Gestaltungen enthalten, die von den Benutzern der sonstigen Grabstätten als störend empfunden werden könnten. Friedhofsbild In<p><a href="http://www.bestattungennet.de/grab-und-friedhof/grabsteine" title="Grabsteine">Mehr dazu lesen...</a></p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei dem Material und der Gestaltung von Grabsteinen müssen verschiedene Vorgaben beachtet werden. Die unterschiedlichen Anforderungen an die Gestaltung des Grabmals dienen der Wahrung des so genannten Friedhofszwecks, zum Beispiel damit die Gräber keine Gestaltungen enthalten, die von den Benutzern der sonstigen Grabstätten als störend empfunden werden könnten.
</p>
<h6>Friedhofsbild</h6>
<p>In bestimmten Fällen kann der zuständige Friedhofsträger sehr strenge Auflagen für die Gestaltung der Grabmäler erheben. Bei solchen Auflagen steht vielfach die Gestaltung eines der örtlichen Tradition entsprechenden Friedhofsbilds im Mittelpunkt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Realisierung des Denkmalschutzes im Interesse des Friedhofsträgers steht. Unter diesen besonderen Gegebenheiten kann der Friedhofsträger beispielsweise die Größe und das Material der Grabsteine oder die Farbe und das Material der Inschrift genau festlegen.</p>
<p>Als Voraussetzung für diese Vorgehensweise gilt allerdings, dass dem Friedhofsnutzer bei der Auswahl der Grabstelle eine Alternative zur Verfügung steht. Die Friedhofsverwaltungen errichten deshalb oft Grabfelder mit und ohne besondere Anforderungen (auch &#8220;Zwei-Felder-Wirtschaft&#8221; genannt). </p>
<h6>Standsicherheit der Grabmäler</h6>
<p>Die Friedhofssatzungen der Friedhöfe setzen in der Regel einen Mindeststandard für die Standsicherheit eines Grabmals voraus, weshalb die Grabmäler im Boden verankert sein müssen. Dadurch wird ein sicherer Stand nach dem Aufstellen erreicht, wobei man sich die Standsicherheit vom Steinmetz bestätigen lassen sollte.</p>
<p>Jedes Jahr, nach dem Ende der Frostperiode, wird die Standsicherheit der Grabmäler von der Friedhofsverwaltung geprüft und diese Überprüfung kann gebührenpflichtig sein. Die Friedhofsverwaltung kennzeichnet unsichere Grabmale und akut gefährdete Grabmale werden sogar abgesperrt. Liegt so eine Beanstandung bei einem Grabmal vor, sollte ein Steinmetz kontaktiert werden. Dieser kann die erneute Befestigung vornehmen. Die Friedhofsverwaltung sollte ebenfalls davon in Kenntnis gesetzt werden.</p>
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		<title>Trauerkarten</title>
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		<pubDate>Sat, 29 Jan 2011 05:58:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Julia</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Trauerkarten werden für die verschiedenen Gegebenheiten einer Beerdigung mit anschließender Trauerfeier verwendet. Für die Beerdigung und die Trauerfeier müssen beispielsweise die Trauergäste eingeladen werden. Während oder vor der Trauerfeier werden manchmal auch Trauerkarten ausgelegt und auch für die Danksagungen im Anschluss an die Trauerfeier werden noch einmal Karten benötigt. Bevor<p><a href="http://www.bestattungennet.de/erste-schritte/trauerkarten" title="Trauerkarten">Mehr dazu lesen...</a></p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Trauerkarten werden für die verschiedenen Gegebenheiten einer Beerdigung mit anschließender Trauerfeier verwendet. Für die Beerdigung und die Trauerfeier müssen beispielsweise die Trauergäste eingeladen werden. Während oder vor der Trauerfeier werden manchmal auch Trauerkarten ausgelegt und auch für die Danksagungen im Anschluss an die Trauerfeier werden noch einmal Karten benötigt.
</p>
<p>Bevor die Einladungen vorbereitet, angefertigt und verschickt werden sollte man eine vollständige Gästeliste verfasst werden. Einladungen zu Trauerfeiern oder Beisetzungen werden prinzipiell als Trauerkarte per Post übermittelt. Man kann natürlich bei Bedarf andere Informationskanäle zusätzlich nutzen, wie etwa E-Mail oder SMS, wenn es einem in dem betreffenden Fall angebracht erscheint.<br />
Die professionellen Bestatter bieten den Trauernden eine umfangreiche Auswahl an Trauerkarten. </p>
<h6>Frankieren, Kuvertieren und Versenden</h6>
<p>In der Regel helfen die Bestatter auch bei der Formulierung der Texte und das Frankieren, Kuvertieren und Versenden kann ebenfalls von einem Bestattungsunternehmen übernommen werden. Die Auswahl der Trauerkarten, Formulierung der Texte, Frankieren, Kuvertieren und das Versenden können die Hinterbliebenen natürlich auch selbst vornehmen. Durch diese Vorgehensweise können die jeweiligen Drucksachen vollständig nach den eigenen Vorstellungen gestaltet werden. Zudem kann der Kostenaufwand deutlich reduziert werden, wobei es allerdings zu bedenken gilt, dass man an Stelle des Geldes einiges an Zeit und Arbeitskraft investieren muss. Bei dem nötigen Druck der Trauerkarten können die Dienstleistungen von Copyshops oder kleine Druckereien in Anspruch genommen werden.
</p>
<p>Auf den Trauerkarten finden sich in der Regel Informationen zu dem Verstorbenen und den Hinterbliebenen. Des Weiteren findet man natürlich den Ort und das Datum der Trauerfeier oder Beisetzung und auch Einladungen zum Trauerkaffee bzw. zum Trauermahl sind oftmals auf der Trauerkarte niedergeschrieben.</p>
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		<title>Friedhofssatzungen</title>
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		<pubDate>Wed, 26 Jan 2011 22:54:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Julia</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In Deutschland gibt es auf jedem Friedhof verschiedene Vorschriften für die Bestattungen und die genutzten Gräber. Aus diesem Grund muss jedes neue Grabmal von der zuständigen Friedhofsverwaltung genehmigt werden, bevor es von den Hinterbliebenen auf dem Friedhof aufgestellt werden darf. Manche Friedhofssatzungen benennen auch Grabfelder mit Gestaltungsregeln für Grabmale und<p><a href="http://www.bestattungennet.de/grab-und-friedhof/friedhofssatzungen" title="Friedhofssatzungen">Mehr dazu lesen...</a></p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In Deutschland gibt es auf jedem Friedhof verschiedene Vorschriften für die Bestattungen und die genutzten Gräber. Aus diesem Grund muss jedes neue Grabmal von der zuständigen Friedhofsverwaltung genehmigt werden, bevor es von den Hinterbliebenen auf dem Friedhof aufgestellt werden darf. Manche Friedhofssatzungen benennen auch Grabfelder mit Gestaltungsregeln für Grabmale und andere Felder ohne Gestaltungsregeln. Innerhalb dieser Thematik kann man sich meist gut von einem Steinmetz beraten lassen, da die sich normalerweise gut mit den örtlichen Gegebenheiten auskennen.
</p>
<p>Wer sicher sein möchte kann sich auch von der Friedhofsverwaltung schriftlich bestätigen lassen, dass das geplante Grabmal auf dem jeweiligen Friedhof aufgestellt werden darf. Wegen veralteter Friedhofssatzungen sind des öfteren schon Unstimmigkeiten entstanden, weswegen es ratsam ist im Vorfeld mit der Friedhofsverwaltung zu sprechen.</p>
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		<title>Friedhofswahl</title>
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		<pubDate>Wed, 26 Jan 2011 06:47:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Julia</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Im Prinzip kann der Friedhof für eine geplante Bestattung frei gewählt werden. Es gibt allerdings keine bindende Verpflichtung für einen Friedhof, auch auswärtige Menschen zu bestatten, da ein gesetzlicher Anspruch auf ein Grab nur in der Stadt oder der Gemeinde besteht, in der der Verstorbene vor seinem Tod gemeldet war.<p><a href="http://www.bestattungennet.de/grab-und-friedhof/friedhofswahl" title="Friedhofswahl">Mehr dazu lesen...</a></p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Prinzip kann der Friedhof für eine geplante Bestattung frei gewählt werden. Es gibt allerdings keine bindende Verpflichtung für einen Friedhof, auch auswärtige Menschen zu bestatten, da ein gesetzlicher Anspruch auf ein Grab nur in der Stadt oder der Gemeinde besteht, in der der Verstorbene vor seinem Tod gemeldet war. In den meisten Fällen stellt es aber kein Problem da, wenn an anderen Orten als dem Wohnort eine Bestattung stattfindet.
</p>
<p>Auf manchen Friedhöfen müssen nach der Gebührensatzung Zuschläge für die Beisetzung Auswärtiger gezahlt werden, man spricht dann auch vom so genannten Auswärtigenzuschlag. Eine Anfrage bei der örtlichen Friedhofsverwaltung bringt einen in der Regel weiter. Die Friedhofsverwaltung kann zum Beispiel Auskunft über die Höhe der Gebühren gebenund in vielen Fällen kann die Gebührensatzung auch im Internet eingesehen werden. Die für die Beisetzung fälligen Friedhofsgebühren können von Ort zu Ort sehr stark variieren, weshalb sich manchmal ein Vergleich lohnt, wenn mehrere Friedhöfe für die Bestattung in Frage kommen.</p>
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		<title>Urnen für die Bestattung</title>
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		<pubDate>Mon, 24 Jan 2011 05:41:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Julia</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Passende Urnen werden schon seit Jahrtausenden verwendet, um die Asche der Verstorbenen aufzubewahren bzw. zu bestatten. Der Ursprung des Wortes Urne liegt in der lateinischen Sprache, wo es im allgemeinen Krug oder Gefäß bedeutete, was auch heute noch Beschreibungen für Urnen sind. In der heutigen Zeit werden meistens zunächst metallene<p><a href="http://www.bestattungennet.de/bestattungen/urnen-fur-die-bestattung" title="Urnen für die Bestattung">Mehr dazu lesen...</a></p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Passende Urnen werden schon seit Jahrtausenden verwendet, um die Asche der Verstorbenen aufzubewahren bzw. zu bestatten. Der Ursprung des Wortes Urne liegt in der lateinischen Sprache, wo es im allgemeinen Krug oder Gefäß bedeutete, was auch heute noch Beschreibungen für Urnen sind.
</p>
<p>In der heutigen Zeit werden meistens zunächst metallene Aschenkapseln als Urnen verwendet. Die Asche des Verstorbenen wird im Krematorium in so eine Aschenkapsel gefüllt und versiegelt. Diese Urnen sind im Normalfall nicht verziert und werden nach der Beifüllung vom Krematorium aus an die zuständige Friedhofsverwaltung oder an ein Bestattungsinstitut geschickt. Die Übersendung der Aschenkapsel erfolgt in den meisten Fällen auf dem Postweg.</p>
<p>In einigen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland ist es zudem möglich, dass Hinterbliebene die Aschenkapsel mit der Asche des Angehörigen abholen. Auf diese Weise können sie die Urne selbst zum Bestattungsort bringen. Bundesländer, wo diese Regelung zutrifft und Hinterbliebene die Asche selbst anholen dürfen, sind zum Beispiel Sachsen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Schleswig- Holstein.
</p>
<h6>unverzierten Aschenkapseln oder Schmuckurnen</h6>
<p>In den meisten Fällen werden die unverzierten Aschenkapseln für die abschließende Bestattungsfeier mit so genannten Schmuckurnen umhüllt. Schmuckurnen sind Urnen, die auf verschiedenste Art und Weise verziert sein können. Diese Urnen werden aus vielen verschiedenen Materialien und mit zahlreichen Motiven angeboten. Die Schmuckurnen bestehen dann beispielsweise aus Keramik, Glas, Papier, Holz, biologisch abbaubarem Metall oder sonstigen natürlichen Stoffen.
</p>
<p>Vor der Beisetzung eines Angehörigen in einer Urne sollte man sich unbedingt nach den Vorschriften der örtlichen Friedhofssatzung erkundigen, da manche Regelungen der Friedhöfe bestimmte Materialien für die verwendeten Urnen vorschreiben. Besondere Regelungen gibt es z.B auch für Seebestattungen und Baumbestattungen. </p>
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