Erdbeisetzung

Erdbeisetzung:  Körperbestattungen und Urnenbestattungen

Die Erdbeisetzung wird des öfteren auch als Sargbeisetzung oder Körperbeisetzung (bzw. Erdbestattung, Sargbestattung oder Körperbestattung) bezeichnet. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Urnenbestattung auch eine Form der Erdbeisetzung ist, aber natürlich nicht mit den anderen Begriffen gleichgesetzt werden kann.
Die Erdbeisetzung beinhaltet eine Beerdigung in einem klassischen Erdgrab. Der Sarg mit dem Verstorbenen wird bei der Beisetzung in den Boden herabgelassen. Die entsprechende Grabstelle wird in der Regel mit einem individuellen Grabmal verziert und namentlich gekennzeichnet. Eher selten finden sich auf den Friedhöfen anonyme Erdgräber. Falls doch, befinden sich diese meistens auf einer separaten Rasenfläche, die keine weitere Gestaltung erhält.

Eine weitere Variante sind die so genannten Rasenreihengräber, bei denen das Grab in der Regel durch eine kleine Namensplakette gekennzeichnet wird. Auch die teil-anonyme Bestattung in Rasengräbern ist möglich. Dabei wird ein Grabfeld mit einem einzigen Grabmal versehen, auf dem die Namen der Verstorbenen verzeichnet sind, die auf dem Grabfeld beerdigt wurden. Eine individuelle Grabgestaltung und Grabpflege wird bei Rasenreihengräber in der Regel nicht vorgenommen. Verfügen Grabfelder über eine spezielle, kontinuierliche Gestaltung, werden sie vielfach auch als Gemeinschaftsgräber bezeichnet. Auch bei den Gemeinschaftsgräbern können die Namen der Verstorbenen auf einzelnen Schildern oder an einem gemeinsamen Grabmal geschrieben stehen. Gemeinschaftsgräber werden weniger häufig in Kombination mit Sargbeisetzungen durchgeführt, meistens handelt es sich dabei um Urnenbeisetzungen. Das gleiche gilt auf manchen Friedhöfen für die Bestattung von Verstorbenen unter Bäumen. Wird eine Sargbeisetzung unter einem Baum gewünscht, muss gegebenenfalls ein entsprechender Friedhof aufgesucht werden.

Erdbeisetzungen sind in der BRD nur auf Friedhöfen gestattet und jeder Friedhof muss den Hinterbliebenen diese Bestattungsvariante anbieten. Bei Körperbestattungen sieht es der Gesetzgeber in der Bundesrepublik Deutschland vor, dass ein Sarg bei der Beerdigung verwendet werden muss. Die Bestattungsgesetze sind allerdings Ländersache, weshalb in den Bundesländern verschiedene Vorschriften gelten. Für Moslems gibt es des öfteren Ausnahmeregelungen, da ihre Religion eine Beisetzung im Leichentuch vorschreibt. Die letztendliche Umsetzung der Regelungen wird von den Friedhofsträgern durchgeführt und in den Friedhofssatzungen festgehalten.

Anzeige des Todesfalles

Anzeige des Todesfalles beim Standesamt

Verstirbt ein Mensch sollte der Todesfall spätestens am nächsten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Bei der Anzeige eines Todesfalls verlangt das Standesamt in der Regel verschiedene Unterlagen, wie einen Nachweis über den letzten Wohnsitz des Verstorbenen und eine ärztliche Bescheinigung über den Tod, den so genannten Totenschein.
Wenn der Verstorbene nicht liiert war, also keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand, muss seine Geburtsurkunde vorgelegt werden, ansonsten die Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft des Verstorbenen. Wurde die Bindung gelöst wird ein Nachweis über die Auflösung benötigt. Das zuständige Standesamt kann auch die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn dies für den Nachweis verschiedener Angaben wichtig sein sollte und es kann auch eine Überprüfung der vorliegenden Daten veranlasst werden.
Die Eintragung des Todesfalls im Sterberegister durch den zuständigen Standesbeamten darf aber erst vorgenommen werden, wenn sichergestellt ist, dass keine amtlichen Ermittlungen über den Tod des Verstorbenen durchgeführt werden.

Je nach Bundesland unterscheiden sich die für die Sterbeurkunde anfallenden Gebühren. Im Allgemeinen wird es allerdings bei allen so gehandhabt, dass das erste Exemplar der Sterbeurkunden günstiger in der Anschaffung ist, als weitere Vervielfältigungen der Urkunde.
Verschiedene Personen und Institutionen sind zur Anzeige des Todesfalles verpflichtet, wie jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat oder der Besitzer der Räumlichkeiten, in denen sich der Sterbefall ereignet hat. Des Weiteren muss jeder andere, der bei dem Tod anwesend, die Anzeige des Todesfalles vornehmen, was auch für die Träger von öffentlichen und privaten Einrichtungen, wie Krankenhäuser, Altenheime und Pflegeheime, gilt, wenn sich der Todesfall dort zugetragen hat.
Wenn keiner dieser zur Anzeige des Todesfalles verpflichteten Personen und Institutionen  vorhanden, zu finden oder in der Lage ist, muss die Gemeinde, in der der Leichnam aufgefunden wurde, die nötigen Schritte einleiten.

Trauerbegleitung

Trauerbegleitung für die Hinterbliebenen

In der heutigen Zeit gibt es die unterschiedlichsten Arten der Trauerbegleitung, wobei die Art der Begleitung des Trauernden sehr unterschiedlich ausfällt. Jeder Trauerbegleiter hat seine eigene Art und Weise, den Hinterbliebenen in ihrer Trauer und Not beizustehen.
Professionelle Trauerbegleiter haben sich darauf spezialisiert, den Verwandten und Freunden von Verstorbenen den bestmöglichen Beistand zu leisten. In der Regel haben sich die gewerblich tätigen Trauerbegleiter durch eine intensive Ausbildung vorbereitet. Vielfach bildet auch ein Studium, beispielsweise der Theologie oder der Psychologie, die Grundlage ihrer Kompetenz. Die Ausbildung wird von diversen Trägern aus dem Bereich der Trauerbegleitung angeboten, die Studiengänge sind an entsprechenden Universitäten und Hochschulen zu finden.

In der Trauerbegleitung wird versucht den Hinterbliebenen dabei zu helfen, den erlittenen Verlustschmerz möglichst gut zu verarbeiten. Die Arbeit in der Trauerbegleitung erfordert unter anderem eine gute Menschenkenntnis und viel Erfahrung im Umgang mit verschiedenen Persönlichkeiten. Der Zeitraum, in dem diese Form der Begleitung durchgeführt wird, kann sehr unterschiedlich lang sein und von einigen Stunden bis zu regelmäßigen Sitzungen reichen, was sich natürlich auch in den anfallenden Kosten widerspiegelt. Weiteren Einfluss darauf hat auch der Stundensatz, den der jeweilige Trauerbegleiter erhält.
Neben den professionellen Trauerbegleitern gibt es diverse weitere Angebote, im Bereich der Trauerbegleitung, wie zum Beispiel ehrenamtlich tätige Personen. Diese Begleiter arbeiten ohne eine entsprechende Vergütung und ihnen wurde in der Regel eine Einführung in die Grundkompetenzen des helfenden Gesprächs für Hinterbliebene vermittelt. Vielfach erfolgt eine Zusammenarbeit mit kirchlichen oder karitativen Einrichtungen. Die Begleitung kann dabei sehr unterschiedlich Ausfallen, etwa in Einzel- und Gruppensitzungen sowie durch einmalige und wiederkehrende Gespräche. Selbstverständlich vermitteln diese Trauerbegleiter im Bedarfsfall auch Termine mit intensiver ausgebildeten Fachkräften.

Körperspende

Körperspende für die Wissenschaft

Durch eine Körperspende kann der Leichnam eines Verstorbenen verschiedenen wissenschaftlichen Einrichtungen zugeführt werden. Zahlreiche anatomische Institute nehmen Körperspenden an, um sie für Lehre und Forschung zu verwenden. Eher kritisch gesehen werden in der Regel Spenden an meist wirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen, die die so genannte Plastination durchführen.
Die jeweiligen Körperspender haben die verschiedensten Gründe, wie etwa der Wunsch die Hinterbliebenen finanziell zu entlasten. Eine sofortige Zahlung erhält der Spender zwar nicht, allerdings kann die entsprechende Einrichtung die anfallenden Kosten der Beerdigung ganz oder teilweise tragen. Vielfach entscheiden sich die Menschen auch für eine Körperspende nach ihrem Ableben, wenn sie die wissenschaftliche Ausbildung von Medizinstudenten unterstützen wollen.

Entscheidet sich ein Mensch dazu, seinen Körper nach seinem Tod an ein bestimmtes Institut zu spenden, muss er dafür zu seinen Lebzeiten eine Vereinbarung mit der jeweiligen Einrichtung abgeschlossen haben. Die Erklärung muss schriftlich bei dem Institut eingereicht werden, da die Körperspende ansonsten nicht angenommen werden kann. Der Spender muss also eigenständig die Einrichtung konsultieren, wofür in der Regel entsprechende Formulare erhältlich sind. Normalerweise ist es möglich, diese Vereinbarung auch wieder rückgängig machen zu lassen, wenn der potentielle Körperspender seine Meinung geändert hat. Ist dies der Fall, können allerdings Kosten für die Bearbeitung entstehen.
Den Hinterbliebenen ist es nicht möglich den Leichnam eines Angehörigen eigenständig zur Körperspende freizugeben. Hat der Verstorbene aber eine gültige Vereinbarung getroffen, ist es den Hinterbliebenen auch nicht gestattet, diese zu widerrufen. Den Körperspendern wird allerdings im Allgemeinen empfohlen, ihren Wunsch den Verwandten mitzuteilen, da das jeweilige Institut in der Regel nicht automatisch durch die Behörden informiert wird, wenn der Körperspender verstorben ist.

Friedhofsordnung

Gestaltungsvorschriften der Friedhofsordnung

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es praktisch auf jedem Friedhof eine geltende Friedhofsordnung, die verschiedene Vorschriften zur Grabgestaltung beinhaltet. Die Friedhofsordnungen werden von den  Friedhofsverwaltungen erlassen und müssen von den Besuchern des Friedhofs beachtet werden.
Die Friedhofsordnungen setzten den Gestaltungswünschen der Nutzer bestimmte Grenzen, wobei es auf die einzelnen Friedhöfe ankommt, wenn es darum geht, wie die Vorschriften gestaltet sind. Die Friedhofsordnungen beziehen sich in erster Linie auf das Grabmal. In der Regel werden allerdings auch bestimmte Anforderungen an die Einfassung des Grabes und die Grabbepflanzung gestellt. Mit den festgelegten Gestaltungsvorschriften versuchen die Friedhofsverwaltungen ein bestimmtes Erscheinungsbild des Friedhofs zu wahren. Dabei sollen normalerweise Gestaltungen möglichst vermieden werden, die von den Besuchern der anderen Grabstätten als störend empfunden werden könnten.
Bei Vorschriften, die nur wenig Raum zur Gestaltung lassen, wird den Nutzern des Friedhofs in den meisten Fällen bei der Auswahl des Grabes eine alternative Grabstelle aufgezeigt, wo weniger strenge Gestaltungsvorschriften gelten. Diese Vorgehensweise wird vielfach als Zweifelderwirtschaft (auch Zwei-Felder-Wirtschaft, eigentlich ein Begriff aus der Landwirtschaft) bezeichnet. Wenn Interesse an einer Grabstelle, einem Grabmal oder eine Grabbepflanzung besteht, lohnt es sich bei der Friedhofsverwaltung Informationen darüber einzuholen, welche Gestaltungsvorschriften durch die Friedhofsordnung für die Grabstelle festgelegt wurden. Durch die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Verwaltung des Friedhofs, kann eventuellen Komplikationen vorgebeugt werden und es wird sichergestellt, dass das Grab mit dem gewünschten Grabmal und der entsprechenden Grabbepflanzung versehen werden kann.

Friedhofsgärtner

Friedhofsgärtner und Grabpflegeverträge

Friedhofsgärtner werden häufig beauftragt, wenn die Angehörigen eines Verstorbenen nicht für die nötige Grabpflege Sorge tragen können. Mit den Friedhofsgärtnern kann zum Beispiel ein Jahresgrabpflegevertrag oder ein Dauergrabpflegevertrag abgeschlossen werden.
Die Kosten für die Grabpflege sind in der Regel vor allem abhängig von der Grabbepflanzung, der Grabgröße und den Zeitabständen der Erneuerung und Pflege des Blumenbeets. In den meisten Fällen wird in den Grabpflegeverträgen auch festgelegt, dass Kränze oder Gestecke zu Gedenktagen am Grab niedergelegt werden. Das regelmäßige Gießen des Grabs sollte natürlich ebenfalls Bestandteil eines Grabpflegevertrags sein. Vor Abschluss eines Jahresgrabpflegevertrags oder eines Dauergrabpflegevertrags können die Preise der Gärtnereien verglichen und schriftliche Kostenvoranschläge eingeholt werden.

Grabpflege

Die Pflege einer Grabstätte

Derjenige, der die anfallenden Friedhofsgebühren bezahlt, ist der so genannte Nutzungsberechtigte. Mit der Grabpflege sind verschieden Rechte und Pflichten verbunden. Der Nutzungsberechtigter hat beispielsweise das Recht, die Grabpflege selbst vorzunehmen. Oftmals können sich die Angehörigen aus den unterschiedlichsten Gründen nicht um die Grabpflege kümmern. In diesem Fall ist es die Regel, dass ein Friedhofsgärtner beauftragt wird.
Die Verpflichtung zur Grabpflege wird durch die Friedhofsordnungen vorgeschrieben, damit eine Verwahrlosung der Gräber vermieden wird. Wenn sich also der Nutzungsberechtigte nicht um die Grabpflege kümmert und auch keinen Friedhofsgärtner beauftragt, kann die Friedhofsverwaltung selbst die nötigen Arbeiten durchführen und die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Die Vernachlässigung der Grabpflege kann außerdem als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Zahlreiche Friedhöfe haben Vorschriften zur Bepflanzung der Gräber erlassen, die beispielsweise bestimmte Pflanzensorten verbieten. Wenn außergewöhnliche Pflanzen als Grabbepflanzung verwendet werden soll, ist es deshalb ratsam, sich bei der Friedhofsverwaltung oder einem Friedhofsgärtner zu erkundigen.